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   OLG Oldenburg, 12.11.1993 - Ss 448/93/93 (325 Js 32263/93 OL) Gesetz[ St   

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OLG Oldenburg, 12.11.1993 - Ss 448/93/93 (325 Js 32263/93 OL) Gesetz[ St (https://dejure.org/1993,5563)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.11.1993 - Ss 448/93/93 (325 Js 32263/93 OL) Gesetz[ St (https://dejure.org/1993,5563)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. November 1993 - Ss 448/93/93 (325 Js 32263/93 OL) Gesetz[ St (https://dejure.org/1993,5563)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 87, 202
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Köln durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. November 1993 - Ss 448/93 - (VRS 87, 202) gehindert.
  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der

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  • OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95
    Darüber hinaus wäre es nach bislang herrschender Meinung (vgl. den Vorlagebeschluß des Senats vom 13.01.1995 m.w.N.; anderer Auffassung: OLG Oldenburg VRS 87, 202 ) erforderlich gewesen, auch die Art und das Maß der Übereinstimmung dieser Merkmale anzugeben.
  • OLG Karlsruhe, 15.05.1995 - 3 Ss 81/95
    Der Auseinandersetzung mit der Entscheidung des OLG Köln (NZV 1991, 122 ), der im Vorlagebeschluß des OLG Köln vom 13.01.1995 aufgeworfenen weiteren Fragen einerseits und der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 12.11.1993 (VRS 87, 202 ) bzw. OLG Hamm NZV 1995, 118 zu den Darlegungserfordernissen bei Identitätsfeststellungen anhand von Lichtbildern andererseits bedurfte es in Anbetracht der im vorliegenden Fall gegebenen Beweismittellage nicht.
  • OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
    Darüber hinaus wäre es nach bislang herrschender Meinung (vgl. den Vorlagebeschluß des Senats vom 13.01.1995 m.w.N.; anderer Auffassung: OLG Oldenburg VRS 87, 202) erforderlich gewesen, auch die Art und das Maß der Übereinstimmung dieser Merkmale anzugeben.
  • OLG Hamm, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 830/95
    In diesem Zusammenhang kam es auf die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, in welchem Umfang eine Beschreibung der Vergleichsmerkmale geboten ist (vgl. dazu einerseits einschränkend OLG Oldenburg VRS 87, 202 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 18. Oktober 1994 - 2 Ss 0Wi 820/94 in NZV 1995, 118 ; andererseits erweiternd BayObLG NZV 1995, 164 m.w.N.; OLG Köln NZV 1991, 122 ; OLG Düsseldorf NZV 1994, 445 ; s.a. den zu dieser Frage ergangenen Vorlagebeschluß des OLG Köln vom 13. Januar 1995 Ss 532/94 (B) 294 B) nicht an, da die vergleichende Beschreibung der Identifizierungsmerkmale durch das Amtsgericht auch nach der insoweit einen erhöhten Begründungsaufwand fordernden Ansicht (siehe die oben angeführten Rechtsprechungsnachweise) ausreichend ist.
  • OLG Hamm, 28.09.1995 - 2 Ss OWi 1084/95
    Dabei kann dahinstehen, welche Begründungsanforderungen an den Tatrichter zu stellen sind, wenn es darum geht, ob ein bei einer Geschwindigkeitsmessung angefertigtes Radarfoto die Feststellung zuläßt, wer Fahrer des abgebildeten Fahrzeugs ist, während das Oberlandesgericht Köln (Vorlagebeschluß vom 13. Januar 1995, Ss 532/94 (B) - 294 B -) Ausführungen des Tatrichters über die einerseits aus dem Foto und andererseits am Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale sowie über die Art und das Ausmaß der Übereinstimmung dieser jeweils festgestellten Merkmale verlangt, genügt nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg (VRS 87, 202, 203), der der Senat sich angeschlossen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 1994, 2 Ss OWi 820/94 und vom 30. März 1995 - 2 Ss 0Wi 346/95), die Angabe mehrerer hierfür generell geeigneter charakteristischer und individualisierender Merkmale, deren nähere Beschreibung jedoch wegen tatsächlich wie rechtlich fehlender Nachprüfungsmöglichkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht erforderlich ist.
  • OLG Oldenburg, 06.12.1994 - Ss 337/94

    Entkräftung einer aufgrund eines Radarfotos getroffenen Identitätsfeststellung

    Diese Überzeugungsbildung, die auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. VRS 87, 202 f.) entspricht, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.
  • BayObLG, 30.11.1994 - 2 ObOWi 563/94
    Wie genau und ins einzelne gehend diese Identifizierungsmerkmale zu beschreiben sind (vgl. hierzu OLG Oldenburg VRS 87, 202 ), kann hier dahingestellt bleiben, denn im angefochtenen Urteil werden überhaupt keine Merkmale genannt.
  • OLG Hamm, 22.04.1999 - 4 Ss OWi 259/99

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Foto, Libi, Vorsatz, 61 km/h bei

    Die Darlegung im angefochtenen Urteil zur Identifizierung des Betroffenen anhand des bei der Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Beweisfotos stehen nicht in Einklang mit den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.1997 - 3 Ss OWi 393/97 Beschluss vom 11.11.1997 - 2 Ss OWi 1335/97 - OLG Oldenburg, VRS 87, 202).
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 4 Ss OWi 995/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes Meßverfahren, Angabe des

  • OLG Hamm, 28.09.1999 - 4 Ss OWi 999/99

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Meßverfahren, Mitteilung des

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